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Automatisierter Externer Defibrillator / AEDs dürfen in Notsituationen von Jedermann benutzt werden:

ob medizinische Vorkenntnisse oder Erfahrungen vorhanden sind oder nicht. Denn bei einem Herzstillstand zählt jede einzige Sekunde. Genaue gesetzliche Regelungen über die Anwendung von AEDS gibt es in Deutschland allerdings nicht. Im Folgenden Beitrag stellen wir uns daher die Frage: Wer genau darf eigentlich einen AED benutzen?

Wozu wird ein AED (Defibrillator) eingesetzt?

Sogenannte Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) sind Defibrillatoren, welche speziell für die Nutzung von Laien konzipiert wurden. Daher wird ein AED auch Laiendefibrillator genannt. Das bedeutet, dass Jedermann ohne medizinische Vorkenntnisse die AED-Geräte in Notsituationen für die Erste Hilfe anwenden darf und auch unbedingt sollte. Der AED führt Dich Schritt für Schritt durch den Prozess der Wiederbelebung, indem dieser Sprachanweisungen ausgibt und diese mit eindeutigen Piktogrammen auf dem Display des Gerätes verdeutlicht. Auch Sicherheitsmechanismen sind integriert: Das Gerät gibt nur einen Schock ab, wenn dies notwendig ist. Das ermittelt das Gerät durch ein integriertes EKG. Die Anwendung eines AEDs ist also für Jeden einfach und sicher.

Ein Automatisierter Externer Defibrillator kann an Erwachsenen angewendet werden, sowie an Kindern und Jugendlichen. Für den Einsatz an Kindern gibt es spezielle Elektrodenpads, welche die Stromstärke an die Größe und an das Gewicht von Kindern anpasst. Eine Möglichkeit, um Kinder wiederzubeleben, sind AED-Geräte mit integriertem „Kindermodus“, sodass keine speziellen Elektrodenpads notwendig sind. Allerdings sind nicht alle Automatisierten Externen Defibrillatoren für die Anwendung an Kindern, die jünger als acht Jahre alt sind, zugelassen.

Wer darf einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) benutzen?

Aber wer genau darf einen AED benutzen? Grundsätzlich stellt das „klassische“ Defibrillieren mit einer vorherigen Diagnostik eine Aufgabe dar, welche ausschließlich von Ärzten oder professionellen Rettungskräften ausgeführt wird. Eine „Frühdefibrillation“, welche im Rahmen einer Ersten Hilfe von nicht ärztlichen Personen durchgeführt wird, wird aber als ergänzend betrachtet, bis professionelles Rettungsperson den Ort des Geschehens erreicht. Diese Frühdefibrillation mittels eines AEDs dürfen alle Erwachsenen Laien und auch Expert:innen oder Erfahrene durchführen. Es gibt aber aktuell keine gesetzlichen Regelungen, welche die Anwendung von AEDs durch medizinische Laien regeln. Die Bundesärztekammer spricht lediglich eine „Empfehlung zur Defibrillation mit AEDs durch Laien“ aus, in welcher eine Frühdefibrillation von Laien als ergänzend beschrieben wird. Das bedeutet, dass die Frühdefibrillation die Behandlung von einem Rettungsdienst nicht ersetzen sollte, sondern vielmehr die Zeitspanne zwischen dem Eintritt eines Kammerflimmerns und der Behandlung des professionellen Rettungsdienstes verkürzen soll. Dadurch kann die Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Person erheblich gesteigert werden. In den Empfehlungen der Bundesärztekammer heißt es zudem, dass Nichtärzte eine Ausbildung gemäß §§14, 37 Absatz 5 des Gesetzes über Medizinprodukte voraussetzt. Anwender:innen eines AEDs sollten daher zuvor durch eine qualifizierte Person in die Handhabung des Gerätes eingewiesen werden.

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Dürfen Kinder einen AED Defibrillator benutzen?

Aufgrund der nicht vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung von AEDs durch medizinische Laien ergibt sich die Frage, ab welch einem Alter ein AED in Deutschland angewendet werden darf. Ist dies etwa erst ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren möglich oder dürfen Kinder auch Erste Hilfe mit einem AED leisten? Und wenn ja, ab welchem Alter?

Norwegische Forscher:innen sind der Meinung, dass das Erste-Hilfe-Training bereits im Kindergarten beginnen sollte. Denn im Notfall kann es sehr gut sein, dass nur ein Kind anwesend ist. Laut Forschungen seien Kinder bereits ab einem Alter von vier Jahren in der Lage, Hilfe zu leisten und könnten sich einige Jahre noch an das Gelernte erinnern. In manchen europäischen Ländern wie Dänemark und Belgien steht die Erste Hilfe spätestens in der Sekundarstufe im Lehrplan des Schulunterrichts. Anders sieht das in Deutschland aus: Die meisten Deutschen kommen erst mit einer Ersten-Hilfe-Schulung in Berührung, wenn sie einen Führerschein machen. Das dürfte auch der Grund sein, warum die Laienreanimationsquote in Deutschland geringer ausfällt als in den Niederlanden oder in Schweden. In Dänemark hat sich die Überlebensrate verdoppelt, nachdem Erste-Hilfe-Trainings an Schulen eingeführt wurden. 2014 sprach auch der deutsche Schulausschuss der Kultusministerkonferenz die Empfehlung aus, die Reanimation als Thema in die Lehrpläne aufzunehmen. Saarland setzte diese Empfehlung 2017 als Erstes um. In Bayern werden bereits Kinder im Kindergarten ausgebildet.

Wenn Erste-Hilfe-Schulungen flächendeckend in Deutschland im Lehrplan von Schulen und Kindergärten integriert werden, könnten gesetzliche Regelungen zur Anwendung von AEDs dahingehend verändert werden, dass auch Menschen unter 18 Jahren einen AED anwenden dürfen, auch wenn dies aktuell nicht für Minderjährige verboten ist. Allerdings könnten dadurch mehr Ertshelfer:innen ausgebildet werden und somit die Laienreanimationsquote in Deutschland erheblich gesteigert werden.

Was denkst du darüber? Ab wieviel Jahren sollte man einen AED in Notsituationen nutzen dürfen? Teile uns deine Meinung mit unter https://www.instagram.com/resq_care/?hl=de.

Quellen:

Breckwoldt, J., Schloesser, S. & Arntz, H.R. (2009). Perceptions of collapse and assessment of cardiac arrest by bystanders of out-of-hospital cardiac arrest (OOHCA). Resuscitation, 80(10):1108-13.

Bollig, G, Myklebust, A.G. & Østringen, K. (2011). Effects of first aid training in the kindergarten – a pilot study. Scandinavian Journal of Trauma, Resuscitation and Emergency Medicine 19(13).

Deutscher Bundestag (2006). Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Einführung und Anwendung von Automatisierten Externen Defibrillatoren sowie eine mögliche Verpflichtung öffentlicher Feuerwehren zu deren Vorhaltung und Anwendung. Verfügbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/415136/9690bdfdb87d1c068bd98330a161a5d7/WD-3-182-06-pdf-data.pdf.